Achtung - Neue Runde von 2.7. bis 15.8. - für die Bestimmungen nach unten scrollen!
Bestimmungen TENNISRANGLISTE des TC Judendorf
Rangliste ist an der Anschlagtafel (im Außenbereich beim Durchgang) ausgehängt
§ 1 Spielberechtigt:
Spielberechtigt sind all diejenigen, die Mitglied beim TC Judendorf-Straßengel sind, und für die laufende Saison den Mitgliedsbeitrag einbezahlt haben. Grundsätzlich sind Neueintritte möglich. Sie steigen als Letztplatzierter in die Rangliste ein. Es gibt 2 Ranglisten (Damen und Herren), Damen können auf Wunsch im Herrenbewerb mitspielen, jedenfalls aber nur in einem Bewerb.
§ 2 Aufstellung Meisterschaft:
Die Rangliste dient NICHT der ITN bzw. folgend auch NICHT für die Aufstellung in den Meisterschaften.
§ 3 Vorstand:
Die Ranglistenführung soll für Aktivitäten innerhalb des Vereins sorgen. Folgende Ranglistenführung wurde bis auf Widerruf festgelegt:
Sportlicher Leiter (intern): René SCHUTTI, 0664/1537359 bzw. sport@tcjudendorf.at
§ 4 Forderungen - Pflichtspiele:
Forderungen bzw. Pflichtspiele sind in der Sommersaison durchzuführen. Es sind 2 Ranglistenspiele innerhalb eines Wertungsmonat zu absolvieren. Ausnahme ist immer die letzte Gruppe. Hier ist es möglich, das weniger oder aber mehr Spieler im Einsatz sind, was weniger oder mehr Spiele zur Folge hat.
Spielmodus: Gruppen zu je 3 Ranglistenspielern. In der letzten Gruppe sind auch 2 oder 4 Spieler möglich, hier wird dann die entsprechende Anzahl an Pflichtspielen im Monat gespielt.
Innerhalb der Gruppe spielt jeder gegen jeden, auf 2 gewonnene Sätze (bei 6:6 Tiebreak). Sollte der Spielstand nach 2 gespielten Sätzen 1:1 sein, wird ein Champions–Tiebreak bis 10 Punkten als Entscheidung gespielt.
Ab und Aufstiegsmodalitäten innerhalb der Gruppen:
Der Gruppenerste steigt auf, der Letzte steigt ab. Bei Spielunterbrechung und Fortsetzung des Spieles gilt der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs. Der Spielendstand muss sofort nach Beendigung der Partei an der dafür ausgehängten Übersicht vom Forderer eingetragen werden.
Wer ist Forderer:
Der als „Forderer“ bzw. die als „Forderin“ auf der jeweils aktuellen Ranglistenrunde eingetragen ist (immer der zweite Namen). Die Buchung in VENUZLE hat der Forderer zu machen (2 Stunden davon 1. Stunde mit dem Namen des Forderers und 2. Stunde mit „Rangliste“, dafür wird es eine eigene Auswahlmöglichkeit geben.)
Quereinsteiger/Innen
Es besteht auch unterjährig die Möglichkeit in die Rangliste einzusteigen. Quereinsteiger/Innen müssen sich jeweils bis zum letzten Tag der jeweiligen Runde melden und steigen in der darauffolgenden in der Gruppe, die ihrem ITN entspricht ein, dh. es wird in diesem Fall eine Vierergruppe eröffnet um die Auf- und Abstiege der Runde beizubehalten. Würden zwei Einsteiger/Innen in eine Gruppe, entsprechend ihrem ITN kommen, wird die/der schlechter gereihte in die nächste Gruppe gereiht um wieder eine Vierergruppe zu haben. Es gibt keine Fünfergruppen. Einsteiger/Innen sind jedenfalls Forderer/Forderin und haben entsprechend die Bälle zu stellen.
Die Aktualisierung der Rangliste erfolgt monatlich durch den Sportlichen Leiter (intern).
- Runde 18.5. – 30.6.
- Runde 2.7. - 15.8.
- Runde 17.8. – 4.10.
Die Reihenfolge der Gruppenspiele ist nicht vorgegeben, ergibt sich daher nach Rücksprache der Spieler untereinander.
Der Forderer hat Bälle zu stellen. Wenn Flutlicht benötigt wird übernimmt dies der Verein. Sollten weitere Kosten anfallen, werden diese von den Spielern zu gleichen Teilen getragen.
Punktesystem für die Gruppenwertung:
2 Punkte für Sieg in 2 Sätzen
1 Punkt für Sieg in 3 Sätzen;
1 Punkt pro gewonnenem Satz;
1 Punkt für jedes Antreten zu einem Gruppenspiel;
Bei Nichtantreten eines Spielers bekommt der Gegner 3 Punkte!
Gleichstand bei Punktegleichheit nach dem Wertungsmonat
(in diesem Fall wird wie folgt gewertet):
-
die gewonnenen Sätze entscheiden über Auf – oder Abstieg
oder den Verbleib in der Gruppe
- die Gamedifferenz entscheidet
- die direkte Begegnung entscheidet
- das Los entscheidet
§ 5 Strafen:
Generell € 5,00 bei Nichtantreten pro Pflichtspiel.
- Spiele, die aus welchen Gründen auch immer nicht ausgetragen werden, werden für beide Spieler mit € 5,00 bestraft.
- Spieler, die aus welchen Gründen auch immer nicht antreten, werden zum Nachteil für den Verschulder als w.o. gewertet, und entsprechend eingetragen. Der Gegner bekommt 3 Punkte in der Monatswertung, der Verschulder wird wegen dem fehlenden Pflichtspieles mit € 5,00 bestraft. Bei unentschuldigtem Nichtantreten eines Spielers sind eventuelle Kosten vom Verschulder zu übernehmen.
Die Strafe ist an den Sportlichen Leiter zu bezahlen.
Ausnahmen:
Länger andauernde Spielunfähigkeit durch Verletzung oder Krankheit, sind dem Sportlichen Leiter (intern) rechtzeitig zu melden.
§ 6 Ausschlussbestimmungen:
Sollte ein Ranglisten-Mitglied innerhalb von einem (1) Monat seine ausstehenden Zahlungen im Sinne der Ranglistenstatuten nicht begleichen, verliert er automatisch seine Spielberechtigung an der Rangliste.
§ 7 Allgemeinbestimmungen:
Veranstaltungen wie Turniere, Weihnachtsfeier oder Ausflüge werden aus der Ranglistenkassa gefördert.
Judendorf-Straßengel, 4. Mai 2020
René Schutti
(Sportlicher Leiter – intern)